Da es seit 2014 das Zentrale Melderegister (ZMR), einem elektronischen Register des Bundesministerium für Inneres gibt, kann der Eintrag auf jedem Standesamt erfolgen.
Vor dem 1.4.2017 haben in Österreich Bestatter still geborene Kinder gewichtsunabhängig an das Standesamt gemeldet - dort wurden diese Kinder als Totgeburt dokumentiert ...
Wurde passend zu ihrer Med. Bestätigung damals keine Totgeburt und kein lebend geborenes Kind am Standesamt eingetragen, kann Ihnen seit 1.4.2017 Rückwirkend eine Fehlgeburt eingetragen werden, denn das Standesamt gibt es in Österreich (außer im Burgenland schon länger) seit 1939.
Die Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung wurde am 31. März 2017 im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 87/2017 (www.ris.bka.gv.at) kundgemacht.
berichtet gegenüber Sternenkind.info ein Mitarbeiter des ÖVP-Parlamentsklub, A-1017 Wien Parlament.
Sternenkind.info berichtet über einen Teilbereich aus BGBl. II - Ausgegeben am 31. März 2017 - Nr. 87
§ 28 Abs. 1 lautet:
„(1) Personenstandsurkunden werden nach dem Muster der Anlagen 4 bis 5c (Geburtsurkunde), 6 bis 6g (Heiratsurkunde), 7 bis 7g (Partnerschaftsurkunde), 8 bis 8c (Sterbeurkunde) und 9 bis 9g
(Urkunden zu Tot- und Fehlgeburten) ausgestellt. Die Fertigung der Anlagen 4a, 5b, 5c, 6d, 6e, 6f, 6g, 7d, 7e, 7f, 7g, 8b, 8c, 9b, 9c, 9f, 9g und 10a erfolgt mittels Amtssignatur (§§ 19 f des
E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004). Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten wird eine schematische Abbildung des Bundeswappens angedruckt.“ Beispiel: Lenny & Maximilian.
Eine Mitarbeiterin der Parlamentsdirektion & Nationalratskanzlei hat gegenüber Sternenkind.info reagiert:
Verordnungen welche im BGBl. II veröffentlicht werden, stehen nicht auf der Homepage des Parlaments, jedoch können sie unter folgendem Link die Verordnung abrufen -ausgegeben am 31.3.2017:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2017/87
Sternenkind.info: zu sehen sind die Urkunden ohne Bundeswappen!
Mit Bundeswappen siehe Lenny & Maximilian.
Die Durchführungsverordnung für Standesbeamte in Bezug auf Fehlgeburten ab 1.4.2017 ist Gesendet: Fri, 31 Mar, 2017 um 08:56 noch nicht beim Standesbeamten angekommen.
Sehr geehrte Frau Tegenthoff, Leider kann ich Ihnen die DV nicht übermitteln, da sie vom BMI noch nicht weitergeleitet wurde. Ich kann Ihnen lediglich unten stehenden Gesetzestext dazu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Fachverband der österreichischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten
Habsburgergasse 5, 1010 Wien
Auszug aus dem PStG 2013 (Neu ab 01.04.2017):
Grundlage der Eintragung
§ 36.
(1) Eintragungen sind auf Grund von Anzeigen, Anträgen, Erklärungen, Mitteilungen und von Amts wegen vorzunehmen. Diese Dokumente sind bei jener Behörde aufzubewahren, die die Amtshandlung führt.
(2) Vor der Eintragung ist der maßgebliche Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Ist dies im Wege des ZPR nicht möglich, sind hiezu Personenstandsurkunden und andere geeignete Urkunden heranzuziehen. Eintragungen, die nicht auf Grundlage geeigneter Urkunden erfolgen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
(3) Eintragungen im Ausland erfolgter Personenstandsfälle sind ohne weiteres Verfahren vorzunehmen, wenn die zugrunde liegenden ausländischen Urkunden keinen Anlass zu Zweifel bezüglich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit aufkommen lassen. Die Eintragungen erfolgen nach österreichischem Recht.
(4) Sofern der Betroffene die Ausstellung einer österreichischen Urkunde beantragt, gelten Abs. 2 und 3.
(5) Personen, die Beweismittel besitzen oder Auskünfte erteilen können, die zur Eintragung benötigt werden, sind verpflichtet, nach Aufforderung diese Beweismittel vorzulegen oder die verlangten Auskünfte zu geben.
(6) Ist die Geburt oder der Tod einer Person nicht vom Leiter einer Krankenanstalt angezeigt worden, darf der Personenstandsfall nur eingetragen werden, wenn eine von einem Arzt oder einer Hebamme ausgestellte Geburtsbestätigung (eine ärztliche Todesbestätigung) vorliegt oder die Geburt (der Tod) auf Grund anderer Umstände nicht zweifelhaft ist. Zur Ausstellung der Geburtsbestätigung ist der Arzt oder die Hebamme, die bei oder nach der Geburt Beistand geleistet haben, zur Ausstellung der Todesbestätigung der Arzt, der die Totenbeschau vorgenommen hat, verpflichtet. Soweit der Arzt oder die Hebamme nicht selbst nach § 9 oder § 28 anzeigepflichtig sind, haben sie die Bestätigung dem Anzeigepflichtigen zu übergeben. Ist dieser dem Arzt oder der Hebamme nicht bekannt, haben sie die Bestätigung der Personenstandsbehörde zu übermitteln, die die Geburt oder den Tod einzutragen hat.
(7) Auf Antrag der Mutter oder des Vaters mit Einverständnis der Mutter können auch zu Fehlgeburten (§ 8 Abs. 1 Z 3 HebG) die Daten gemäß § 57a als sonstige Personenstandsdaten (§ 2 Abs. 7) der Mutter eingetragen werden, wenn eine ärztlicher Bestätigung vorgelegt wird, die den Tag und - soweit feststellbar – das Geschlecht einer Fehlgeburt beinhaltet. Als sonstige Personenstandsdaten (§ 2 Abs. 7) der Mutter sind darüber hinaus auch der Vorname und Familienname des Mannes einzutragen, der mit Einverständnis der Mutter die Eintragung als Vater begehrt.
Urkunden über Fehlgeburten § 57a.
Die Urkunde über Fehlgeburten hat zu enthalten:
1. allenfalls von der Mutter oder allenfalls vom Vater (§ 36 Abs. 7) bekannt gegebene Namen;
2. allenfalls das Geschlecht des Kindes;
3. den Tag und allenfalls Ort der Fehlgeburt des Kindes;
4. die Namen der Mutter und allenfalls des Vaters (§36 Abs. 7);
5. das Datum der Ausstellung;
6. die Namen des Standesbeamten;
2016 verkündet durch Politiker: Die Dokumentation der Fehlgeburt am österr. Standesamt ist unabhängig von einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen oder einem sozialen Begräbnis (Armenbegräbnis, Beisetzung in einem Sammelgrab für Fehlgeburten) auch Rückwirkend möglich, vorausgesetzt, die Angehörigen haben eine med. Bestätigung über ihr unter 500 Gramm schweres Kind. Dabei kann es sich um eine med. Bestätigung handeln, welche den Angehörigen vor 40 Jahren ausgestellt wurde oder eine Bestätigung, die jetzt ausgestellt wurde über eine Fehlgeburt von vor 30 Jahren. Die med. Dokumentationen werden zumindest 10 Jahre (Ambulanzbetrieb) bzw. zumindest 30 Jahre lang aufgehoben (wenn Patienten in der Klinik geschlafen haben, also stationär aufgenommen waren).
Wurde passend zu ihrer Med. Bestätigung damals keine Totgeburt und kein lebend geborenes Kind am Standesamt eingetragen, kann Ihnen seit 1.4.2017 Rückwirkend eine Fehlgeburt eingetragen werden, denn das Standesamt gibt es seit in Österreich (außer im Burgenland schon länger) seit 1939.
Die Statistik zu Fehlgeburten erstellt sich in Österreich aus den Daten einer zuvor durchgeführten Totenbeschau, wie es bei einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen verrechnet wird.
Die meisten Spitäler in Österreich verrechnen bei einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen von verstorbenen Patienten eine so genannte Anstaltsgebühr. Oft wird diese auch Prosekturgebühr genannt. Die Totenbeschau ist der erste Akt zu einem Begräbnis im Auftrag der Angehörigen. Die Ausgaben für die Totenbeschau hat der Bestatter gegenüber der Pathologie/ Prosektur zu bezahlen. Nur mit dem Beleg der an der Klinikinternen Kasse bezahlter Totenbeschau erhält der Bestatter die Leiche/ Leichenteile. Die Ausgaben sind Bestandteil der Bestattungsrechnung. Die genaue Höhe erfährt der Bestatter am Tag der Abholung. Bezüglich den Tarifen darf ich Ihnen mitteilen, dass die Tarife von der Ärztlichen Direktion des Hauses festgesetzt werden und nicht von der Pathologie. Die lange Fassung inkl Quellenangaben steht unter Totenbeschau im ca. letzten Drittel der Seite.
Ich weiß nicht wie es in Ihrem Krankenhaus sich verhält, aber vielleicht kann die Ärztliche Direktion einen Unterschied in der Gebührenordnung einführen z.B. zwischen 120kg Mensch und einem still geborenen Menschen?
Für Fehlgeburten, die einem sozialen Begräbnis zuführt werden, reicht die Ausstellung eines Leichenbegleitscheines ohne zuvor durchgeführter Totenbeschau! Die Ausstellung eines Leichenbegleitscheines ohne zuvor erfolgter Totenbeschau reicht zur statistischen Erfassung von Fehlgeburten dzt. nicht!
In der Friedhofsverwaltung fragen: Fehlgeburten können im Auftrag der Mutter auch ohne Sarg (dafür in einem selbst z.B. gekaufen Weidenkorb mit Deckel), ohne Bestatter kostengünstig unkremiert auf fast jedem Friedhof beerdigt werden, denn für das Öffnen der Aufbahrungshalle auf dem Friedhof und dem Öffnen und schließend eines Grabes ist der Totengräber zuständig! Einen Bestatter einzuschalten ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben bei einer - laut Gesundheitsamt - infektiösen Leiche und wenn die Zuführung zu einem Krematorium gewünscht wird! Nicht Jeder Bestatter hat die Zuführung zu einer Feuerhalle im Angebot - und infektöse Leichen dürften auf Grund der Auflagen nur von wenigen Bestattern übernommen werden.
Wissensstand von Sternenkind.info: 2017
Für eine Zeit halten wir die kleinen Hände des ungeborenen Kindes fest, sein Herz aber ein Leben lang! Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen werden frei geboren und sind in Würde und Rechten gleichberechtigt. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und wir sollten als Geschwister liebevoll miteinander umgehen. HRiC = humanrightsinchildbirth > Menschenrechte vor und bei der Geburt von Kindern.
folge mir auf unserem Blog.
Folgende Info fand Sternenkind.info bestätigt: Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschutzwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.
Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Österreich, Schweiz, Spanien.
Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.
Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder" gegründet und Sternenkind.info hat die Aktion für Österreich übernommen.
Das Naturhistorische Museum Wien nhm-wien zeigt bis 10.7.2016 überraschende Ergebnisse der
Stammzellforschung
Broschüre
Danke in das in mich gesetzte Vertrauen, danke das ich auf Ihren Wunsch hin die Daten und ein Plakat oder Foto von Ihrem Anliegen veröffentlichen darf.
Bitte schreiben Sie mir jetzt.
oder besuche mich auf facebook.
Julia Bogensperger - Diplomarbeit 'Sinn – Rekonstruktion nach dem Tod des eigenen Kindes und der Zusammenhang mit
Posttraumatischer Persönlicher Reifung und
Ein weiterer Artikel von Ihr ist erschienen im "European Journal of Psychotraumatology" unter dem Titel: "Losing a child: finding meaning in bereavement".
Kommt Ihnen die Aussage "Kann ich mir nicht vorstellen" bekannt vor? Albert Einstein sagte: Sich etwas vorzustellen ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Versuchen Sie sich etwas vorzustellen auch dann, wenn Sie noch keine Idee haben, wie es gehen soll. Tun Sie so, als ob es bereits eingetreten wäre und betrachten Sie ihr Bild in Ihre Vorstellung. Je klarer ihr inneres Bild ist, desto realer fühlt es sich an. Auf diese Gefühle folgen Ideen sowie das Erkennen von Möglichkeiten, wie ihre Vorstellung tatsächlich Realität werden könnte. Das heißt: Der Weg zum Ziel wird erst dann klar ersichtlich, wenn auch das Ziel mit Ihren innersten Herzenswünschen (dem was Ihre Seele braucht) übereinstimmen.
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt,
dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen,
wieder zu lachen.
Paul O. Kinney
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Gib mir, Gott, die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Friedrich Christoph Oettinger
Die Gelassenheit zu den Dingen und die Offenheit für das Geheimnis gehören zusammen.
Martin Heidegger
Gäbe es immer nur eine Wahrheit, könnte man von einem Thema keine hundert Bilder malen.
Pablo Picasso
Unsere Gegenwart und unsere Vergangenheit sind die Steine, aus denen wir unser Leben bauen.
Henry Wadsworth Longfellow
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten, uns würdig zu zeigen - nein, unserer Enkel.
Bertha von Suttner
Ändere dich langsam und freudig - die Umstände werden sich augenblicklich und unvorstellbar ändern.
Sri Chinmoy
Deine erste Pflicht ist, dich selbst glücklich zu machen. Bist Du glücklich, so machst du auch andere glücklich.
Ludwig Feuerbach
Grab zu vergeben: Immer wieder gibt es Angebote im Internet - das ein Grab zu vergeben sei - jedoch wird das Benützungsrecht durch Bezahlung der ersten Beerdigung bzw. durch Einzahlung eines Lebzeitenangebotes gegründet und geht dann im Erbweg auf gesetzliche Erben über. Daher kann ein altes Friedhofsdauergrab (die Möglichkeit ein Grab auf Friedhofsdauer zu erwerben wurde ca. 1950 abgeschafft ) nur dann als Benützungsberechtigte umgeschrieben werden, wenn Sie nachweislich ein Familienmitglied sind und die Verzichtserklärung aller anderen Miterben vorlegen können.
Es folgt ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften bei dem Gesundheitsamt und dem Bestatter gegenüber Meldepflichtigen Krankheiten.
Die Liste - was eine Meldepflichtige Krankheiten ist - wird beim Gesundheitsamt beständig aktualisiert.
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