Ich hatte keine Fehlgeburt! Mein Kind ist gestorben!

Zum Thema "Fehlgeburt" gibt es unterschiedliche Definitionen: wenigsten 35 cm Körperlänge, unter 500 Gramm am Beispiel Standesamt, Statistik, zwischen der 18. - 24. SSW verstorben.

Von dpa, 31.01.2025

Das folgende gilt für Deutschland:

Neues Gesetz
Gesetz beschlossen – Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten

Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu mehreren tausend Fehlgeburten. Bisher hatten die betroffenen Frauen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Nun soll es einen gestaffelten Mutterschutz für Fehlgeburten ab der 13. Woche geben.
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Abend einstimmig verabschiedet. Doch was bedeutet das konkret? Und wie viele Frauen sind betroffen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Mutterschutz: Was gilt bisher?

Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. In dieser Zeit lassen Frauen ihre Berufstätigkeit in aller Regel ruhen. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.

 

Wie sind die bisherigen Regeln zu Fehlgeburten?
Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Sie ist für viele Betroffene eine einschneidende Erfahrung. Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sind in der Regel darauf angewiesen, dass sie ihr Arzt oder ihre Ärztin krankschreibt, wenn sie das Bedürfnis haben, sich von der Erfahrung zu erholen. Denn bisher sind für den Fall einer Fehlgeburt weder eine Mutterschutzfrist noch Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz vorgesehen. Diese greifen aktuell nur für den Fall, dass eine Frau ihr Kind ab der 24. Schwangerschaftswoche verliert. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, spricht von einem „wichtigen frauenpolitischen Meilenstein“. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, müsse sich künftig nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekomme „einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können“, erklärte Breher.

Was gilt bei Fehlgeburten künftig?

Das neue Gesetz sieht eine Staffelung vor - das heißt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt. Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Woche sind zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Schwangerschaftswoche dann sechs Wochen. Kommt es erst ab der 20. Schwangerschaftswoche, also in einem bereits recht fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium, zur Fehlgeburt, dann dürfen Frauen künftig acht Wochen lang beruflich pausieren. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen soll auf Fehlgeburten ab der 13. Woche ausgeweitet werden. Die Bezugsdauer richtet sich nach den genannten Staffelungszeiträumen.

 

Was gilt künftig für Selbstständige?
Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind. Nach Angaben aus der Unionsfraktion, die den Entwurf federführend ins Parlament einbringt, betrifft dies 75 bis 80 Prozent aller selbstständigen Frauen. Auch Soldatinnen und Beamtinnen werden sich künftig im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auf eine Mutterschutzfrist berufen können. Selbstständige, die privat versichert sind, sind jedoch ausgenommen. In einem Entschließungsantrag von Union, SPD und Grünen, der der dpa vorliegt, wird die kommende Bundesregierung aufgefordert, eine Änderung auch für diese Gruppe auf den Weg zu bringen. Dort heißt es: „Auch selbstständig erwerbstätige Frauen, die privat krankenversichert sind, sollen nach einer Fehlgeburt ausreichend Zeit zur Genesung bekommen. Für diese Frauen muss zeitnah in einem umfassenderen parlamentarischen Beratungsverfahren eine tragfähige und praxistaugliche Lösung gefunden werden.“

Müssen betroffene Frauen künftig immer beruflich pausieren?

Nein. Wenn sich eine Frau ausdrücklich bereit erklärt, trotz Fehlgeburt ab der 13. Woche arbeiten und die neue Mutterschutzfrist nicht in Anspruch nehmen zu wollen, dann ist dies laut Gesetzentwurf möglich. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) betonte, dass die Neuregelung die Selbstbestimmung von Frauen stärke.
Wann gelten die neuen Regeln?

Nach der Zustimmung des Bundestags treten die Regelungen am 1. Juni dieses Jahres in Kraft. Einer Zustimmung des Bundesrats bedarf das Gesetz nicht.
Wie viele Frauen können den neuen Mutterschutz künftig nutzen?

Wie viele Frauen die Neuregelung jährlich betrifft, ist unklar. Nach Angaben des Familienministeriums liegen weder zur Zahl der Frauen, die in den vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch genommen haben, noch zur Zahl der Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, amtliche Statistiken vor. Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Krumwiede-Steiner geht wie andere Expertinnen auf dem Gebiet davon aus, dass in Deutschland jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen ist.

Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Familienministerium, dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden. Etwa 6.000 Fehlgeburten ereigneten sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.

https://www.apotheken-umschau.de/news/mutterschutz-greift-kuenftig-auch-bei-fehlgeburten-1228993.html


Österreich: Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche verstorben können Beerdigt als auch am österreichischen Standesamt (Personenstandsbehörde) als Fehlgeburt dokumentiert werden, doch wie sieht das bei während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern aus, die vor der 18. Schwangerschaftswoche starben? Einmal durch die Medizin erfasst, verweilen die vor der 18. SSW verstorbenen Kinder auf der Pathologie oder Prosektur und gelten als Fehlgeburt - gesetzlich geregelt - und als freiwillig zu Forschungszwecken gespendet.

Das am weitesten verbreitete Fixierungsmittel ist das Formalin.

Bekannt ist auch die Leibesfrucht, eingeschlossen in einem Paraffinblock:

Die von Paraffin durchtränkten Gewebestücke werden in eine Gießschale gelegt, mit flüssigem Paraffin übergossen -  wobei die Einbettkassette (mit der Fallnummer) den Blockträger bildet. Das Gewebe wird derart angeordnet, dass die zu schneidende Fläche auf dem Boden liegt. Nach Erkalten des Paraffins wird der Block aus der Gießform herausgelöst.

Seltener angewendet ist eine Gefriervariante.

Beerdigt werden können frühe Fehlgeburten in Wien im Grab der Still geborenen oder einem bestehenden oder neu angelegten Familiengrab, aber diese Beilegung geht ohne Totenbeschau und ohne Bestatter, weil es doch z.B. die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) gibt, die seit 17.09.2004 in Geltung ist. Aber können die vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kinder wenigstens am Standesamt als Fehlgeburt auf Wunsch der Mutter dokumentiert werden? Danke für eine verbindliche Auskunft.

Reaktion Standesamt:

 

Sehr geehrte Mitarbeiterin von Sternenkind.info,

es gibt drei Möglichkeiten eine Urkunde beim Standesamt zu bekommen:

1) Das Kind kam auf die Welt hat gelebt und ist gestorben – da bekommt man eine Sterbeurkunde

2) Das Kind kam Tod auf die Welt und hat ein Gewicht über 500g, dann bekommt man eine Urkunde über die Totgeburt.

3) Es handelt sich um eine Fehlgeburt. Mit einer ärztlichen Bestätigung (Wozu auch der Mutter - Kind - Pass zählt), die den Tag und - wenn feststellbar - das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet, kann eine Urkunde über die Fehlgeburt („Sternchenkind“) ausgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen, Standesbeamtin Standesamt, Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Web www.wien.at/verwaltung/personenwesen

Siehe auch den langen Weg, bis es in Deutschland und Österreich es zur Dokumentation von Fehlgeburten am Standesamt kam.

https://kartonfritze.de/spezialverpackungen/foetensaerge/

Damit meine Webseite weniger MB hat, zeige ich Videos, die ich mag - und lösche die in meiner Webseite eingebundenen Videos.