Ich hatte keine Fehlgeburt! Mein Kind ist gestorben!
Zum Thema "Fehlgeburt" gibt es unterschiedliche Definitionen: wenigsten 35 cm Körperlänge, unter 500 Gramm am Beispiel Standesamt, Statistik, zwischen der 18. - 24. SSW verstorben.
Von dpa, 31.01.2025
Das folgende gilt für Deutschland:
Neues Gesetz
Gesetz beschlossen – Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten
Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu mehreren tausend Fehlgeburten. Bisher hatten die betroffenen Frauen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Nun soll es einen gestaffelten Mutterschutz für
Fehlgeburten ab der 13. Woche geben.
Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben künftig Anspruch auf Mutterschutz. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am späten Abend einstimmig
verabschiedet. Doch was bedeutet das konkret? Und wie viele Frauen sind betroffen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Mutterschutz: Was gilt bisher?
Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. Die Schutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und
enden im Regelfall acht Wochen danach. In dieser Zeit lassen Frauen ihre Berufstätigkeit in aller Regel ruhen. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die den
vollen Lohn vor der Schwangerschaft ersetzen.
Wie sind die bisherigen Regeln zu Fehlgeburten?
Als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche. Sie ist für viele Betroffene eine einschneidende Erfahrung. Frauen, die
eine Fehlgeburt erleiden, sind in der Regel darauf angewiesen, dass sie ihr Arzt oder ihre Ärztin krankschreibt, wenn sie das Bedürfnis haben, sich von der Erfahrung zu erholen. Denn bisher sind
für den Fall einer Fehlgeburt weder eine Mutterschutzfrist noch Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz vorgesehen. Diese greifen aktuell nur für den Fall, dass eine Frau ihr Kind ab der 24.
Schwangerschaftswoche verliert. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.
Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, spricht von einem „wichtigen frauenpolitischen Meilenstein“. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, müsse sich künftig
nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekomme „einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können“, erklärte Breher.
Was gilt bei Fehlgeburten künftig?
Das neue Gesetz sieht eine Staffelung vor - das heißt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt. Bei einer Fehlgeburt ab
der 13. Woche sind zwei Wochen Mutterschutz vorgesehen, ab der 17. Schwangerschaftswoche dann sechs Wochen. Kommt es erst ab der 20. Schwangerschaftswoche, also in einem bereits recht
fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium, zur Fehlgeburt, dann dürfen Frauen künftig acht Wochen lang beruflich pausieren. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen soll auf Fehlgeburten ab
der 13. Woche ausgeweitet werden. Die Bezugsdauer richtet sich nach den genannten Staffelungszeiträumen.
Was gilt künftig für Selbstständige?
Die Neuregelung gilt auch für Frauen, die selbstständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind. Nach Angaben aus der Unionsfraktion, die den Entwurf federführend ins Parlament einbringt,
betrifft dies 75 bis 80 Prozent aller selbstständigen Frauen. Auch Soldatinnen und Beamtinnen werden sich künftig im Falle einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche auf eine
Mutterschutzfrist berufen können. Selbstständige, die privat versichert sind, sind jedoch ausgenommen. In einem Entschließungsantrag von Union, SPD und Grünen, der der dpa vorliegt, wird die
kommende Bundesregierung aufgefordert, eine Änderung auch für diese Gruppe auf den Weg zu bringen. Dort heißt es: „Auch selbstständig erwerbstätige Frauen, die privat krankenversichert sind,
sollen nach einer Fehlgeburt ausreichend Zeit zur Genesung bekommen. Für diese Frauen muss zeitnah in einem umfassenderen parlamentarischen Beratungsverfahren eine tragfähige und praxistaugliche
Lösung gefunden werden.“
Müssen betroffene Frauen künftig immer beruflich pausieren?
Nein. Wenn sich eine Frau ausdrücklich bereit erklärt, trotz Fehlgeburt ab der 13. Woche arbeiten und die neue Mutterschutzfrist nicht in Anspruch nehmen zu wollen, dann ist dies laut
Gesetzentwurf möglich. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) betonte, dass die Neuregelung die Selbstbestimmung von Frauen stärke.
Wann gelten die neuen Regeln?
Nach der Zustimmung des Bundestags treten die Regelungen am 1. Juni dieses Jahres in Kraft. Einer Zustimmung des Bundesrats bedarf das Gesetz nicht.
Wie viele Frauen können den neuen Mutterschutz künftig nutzen?
Wie viele Frauen die Neuregelung jährlich betrifft, ist unklar. Nach Angaben des Familienministeriums liegen weder zur Zahl der Frauen, die in den vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch
genommen haben, noch zur Zahl der Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, amtliche Statistiken vor. Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Krumwiede-Steiner geht wie andere Expertinnen auf dem
Gebiet davon aus, dass in Deutschland jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen ist.
Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Familienministerium, dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden. Etwa 6.000
Fehlgeburten ereigneten sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle ist
kein Mutterschutzanspruch vorgesehen.
https://www.apotheken-umschau.de/news/mutterschutz-greift-kuenftig-auch-bei-fehlgeburten-1228993.html
Österreich: Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche verstorben können Beerdigt als auch am österreichischen
Standesamt (Personenstandsbehörde) als Fehlgeburt dokumentiert werden, doch wie sieht das bei während der
Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern aus, die vor der 18. Schwangerschaftswoche starben? Einmal durch die Medizin erfasst, verweilen die vor der 18. SSW verstorbenen
Kinder auf der Pathologie oder Prosektur und gelten als Fehlgeburt - gesetzlich geregelt - und als freiwillig zu Forschungszwecken gespendet.
Das am weitesten verbreitete Fixierungsmittel ist das Formalin.
Bekannt ist auch die Leibesfrucht, eingeschlossen in einem Paraffinblock:
Die von Paraffin durchtränkten Gewebestücke werden in eine Gießschale gelegt, mit flüssigem Paraffin übergossen - wobei die Einbettkassette (mit der Fallnummer) den Blockträger bildet. Das Gewebe wird derart angeordnet, dass die zu schneidende Fläche auf dem Boden liegt. Nach Erkalten des Paraffins wird der Block aus der Gießform herausgelöst.
Seltener angewendet ist eine Gefriervariante.
Beerdigt werden können frühe Fehlgeburten in Wien im Grab der Still geborenen oder einem bestehenden oder neu angelegten Familiengrab, aber diese Beilegung geht ohne Totenbeschau und ohne Bestatter, weil es doch z.B. die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG) gibt, die seit 17.09.2004 in Geltung ist. Aber können die vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kinder wenigstens am Standesamt als Fehlgeburt auf Wunsch der Mutter dokumentiert werden? Danke für eine verbindliche Auskunft.
Reaktion Standesamt:
Sehr geehrte Mitarbeiterin von Sternenkind.info,
es gibt drei Möglichkeiten eine Urkunde beim Standesamt zu bekommen:
1) Das Kind kam auf die Welt hat gelebt und ist gestorben – da bekommt man eine Sterbeurkunde
2) Das Kind kam Tod auf die Welt und hat ein Gewicht über 500g, dann bekommt man eine Urkunde über die Totgeburt.
3) Es handelt sich um eine Fehlgeburt. Mit einer ärztlichen Bestätigung (Wozu auch der Mutter - Kind - Pass zählt), die den Tag und - wenn feststellbar - das Geschlecht der Fehlgeburt beinhaltet, kann eine Urkunde über die Fehlgeburt („Sternchenkind“) ausgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen, Standesbeamtin Standesamt, Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand Web www.wien.at/verwaltung/personenwesen
Siehe auch den langen Weg, bis es in Deutschland und Österreich es zur Dokumentation von Fehlgeburten am Standesamt kam.
https://kartonfritze.de/spezialverpackungen/foetensaerge/
Damit meine Webseite weniger MB hat, zeige ich Videos, die ich mag - und lösche die in meiner Webseite eingebundenen Videos.
Für eine Zeit halten wir die kleinen Hände des ungeborenen Kindes fest, sein Herz aber ein Leben lang! Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen werden frei geboren und sind in Würde und Rechten gleichberechtigt. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und wir sollten als Geschwister liebevoll miteinander umgehen. HRiC = humanrightsinchildbirth > Menschenrechte vor und bei der Geburt von Kindern.
folge mir auf unserem Blog.
Folgende Info fand Sternenkind.info bestätigt: Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschutzwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.
Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Österreich, Schweiz, Spanien.
Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.
Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder" gegründet und Sternenkind.info hat die Aktion für Österreich übernommen.
Das Naturhistorische Museum Wien nhm-wien zeigt bis 10.7.2016 überraschende Ergebnisse der
Stammzellforschung
Broschüre
Danke in das in mich gesetzte Vertrauen, danke das ich auf Ihren Wunsch hin die Daten und ein Plakat oder Foto von Ihrem Anliegen veröffentlichen darf.
Bitte schreiben Sie mir jetzt.
oder besuche mich auf facebook.
Julia Bogensperger - Diplomarbeit 'Sinn – Rekonstruktion nach dem Tod des eigenen Kindes und der Zusammenhang mit
Posttraumatischer Persönlicher Reifung und
Ein weiterer Artikel von Ihr ist erschienen im "European Journal of Psychotraumatology" unter dem Titel: "Losing a child: finding meaning in bereavement".
Kommt Ihnen die Aussage "Kann ich mir nicht vorstellen" bekannt vor? Albert Einstein sagte: Sich etwas vorzustellen ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Versuchen Sie sich etwas vorzustellen auch dann, wenn Sie noch keine Idee haben, wie es gehen soll. Tun Sie so, als ob es bereits eingetreten wäre und betrachten Sie ihr Bild in Ihre Vorstellung. Je klarer ihr inneres Bild ist, desto realer fühlt es sich an. Auf diese Gefühle folgen Ideen sowie das Erkennen von Möglichkeiten, wie ihre Vorstellung tatsächlich Realität werden könnte. Das heißt: Der Weg zum Ziel wird erst dann klar ersichtlich, wenn auch das Ziel mit Ihren innersten Herzenswünschen (dem was Ihre Seele braucht) übereinstimmen.
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt,
dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen,
wieder zu lachen.
Paul O. Kinney
Datenschutz im Mailverkehr ist uns wichtig!
Unseren Newsletter können Sie mitgestalten und jederzeit wieder abbestellen.
Gib mir, Gott, die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Friedrich Christoph Oettinger
Die Gelassenheit zu den Dingen und die Offenheit für das Geheimnis gehören zusammen.
Martin Heidegger
Gäbe es immer nur eine Wahrheit, könnte man von einem Thema keine hundert Bilder malen.
Pablo Picasso
Unsere Gegenwart und unsere Vergangenheit sind die Steine, aus denen wir unser Leben bauen.
Henry Wadsworth Longfellow
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten, uns würdig zu zeigen - nein, unserer Enkel.
Bertha von Suttner
Ändere dich langsam und freudig - die Umstände werden sich augenblicklich und unvorstellbar ändern.
Sri Chinmoy
Deine erste Pflicht ist, dich selbst glücklich zu machen. Bist Du glücklich, so machst du auch andere glücklich.
Ludwig Feuerbach
Grab zu vergeben: Immer wieder gibt es Angebote im Internet - das ein Grab zu vergeben sei - jedoch wird das Benützungsrecht durch Bezahlung der ersten Beerdigung bzw. durch Einzahlung eines Lebzeitenangebotes gegründet und geht dann im Erbweg auf gesetzliche Erben über. Daher kann ein altes Friedhofsdauergrab (die Möglichkeit ein Grab auf Friedhofsdauer zu erwerben wurde ca. 1950 abgeschafft ) nur dann als Benützungsberechtigte umgeschrieben werden, wenn Sie nachweislich ein Familienmitglied sind und die Verzichtserklärung aller anderen Miterben vorlegen können.
Es folgt ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften bei dem Gesundheitsamt und dem Bestatter gegenüber Meldepflichtigen Krankheiten.
Die Liste - was eine Meldepflichtige Krankheiten ist - wird beim Gesundheitsamt beständig aktualisiert.
Diese Webseite wurde mit Jimdo erstellt! Jetzt kostenlos registrieren auf https://de.jimdo.com