Juni 2019: hiermit beantrage ich gem. §§2,§ AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Endlich habe ich alle Puzzleteile beieinander. Im Moment lass ich klären, ob seit 2004 Jährlich über 35.000 still geborene Kinder der Müllverbrennungsanlage übergeben worden sind, weil sie
vor der 18. Schwangerschaftswoche starben. Ursache ist die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und
Bestattungsgesetz - WLBG) ist seit 17.09.2004 in Geltung. Was ist mit dem Bestattungsrecht der Angehörigen gegenüber ihrem vor der 18. Schwangerschaftswoche verstorbenen Kind?
Im Gegensatz dazu fallen Körperteile (von noch lebenden Personen) nicht unter das Bestattungsgesetz, sondern können wie in der ÖNORM S 2104 beschrieben entsorgt werden. Dieser Entsorgungsweg wird
verwendet für WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT, GEBURT ODER KURZ DANACH VERSTORBENE KINDER, WENN DIESE VOR DER 18. SCHWANGERSCHAFTSWOCHE STARBEN.
Nachweise siehe https://www.sternenkind.info/versagen-gesetz-justiz/
Österreich: https://fragdenstaat.at/
Ihre Anfrage "Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren" an die Behörde "Parlamentsdirektion" wurde gesendet. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Sie eine Antwort erhalten. https://fragdenstaat.at/a/1742
Reaktion: Sehr geehrte Frau Tegenthoff, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Das von Ihnen angesprochene Thema ist ein sehr trauriges und wurde in der XXV. Gesetzgebungsperiode auch von den ManadatarInnen des National- und Bundesrates aufgegriffen. Mit der Petition Nr. 18 (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... [https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/...]) wurde dieser Themenbereich im Parlament eingebracht. Daran anschließend wurde eine Entschließung (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... [https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/...]) gefasst, die auch in eine Gesetzesinitiative (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/...) mündete. Die derzeitige Rechtslage ist auf https://www.oesterreich.gv.at/themen/... [https://www.oesterreich.gv.at/themen/...] kurz zusammengefasst. Dort ist u.a. vermerkt: "Für fehlgeborene [https://www.oesterreich.gv.at/themen/...] Kinder gilt in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Oberösterreich und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht." Unter diesem Link finden Sie auch die Broschüre "Stille Geburt": https://www.frauen-familien-jugend.bk... [https://www.frauen-familien-jugend.bk...] Das Infoteam für BürgerInnen ist Teil der unabhängigen Parlamentsverwaltung. Wir geben keine Rechtsauskünfte, bemühen uns aber auf weiterführende Informationsangebote hinzuweisen. Wir wünschen Ihnen alles Gute und verbleiben mit freundlichen Grüßen, Infoteam für BürgerInnen Parlamentsdirektion L4.4B Infoteam für BürgerInnen
Ihre Anfrage "Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren" an die Behörde "Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz" wurde gesendet. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Sie eine Antwort erhalten. https://fragdenstaat.at/a/1743
Reaktion: Sehr geehrte Frau Tegenthoff! Das Bestattungswesen ist gemäß Artikel 10 Abs 1 Z 12 iVm Art 15 Abs 1 B-VG Ländersache. Wir verweisen Sie mit Ihrer Anfrage daher an die jeweils zuständigen Landeseinrichtungen. Für Wien können Sie nähere Auskünfte über den - offenkundig sensiblen und bedachten - Umgang mit Tot- und Fehlgeburten unter anderem bei der Bestattung Wien ( https://www.bestattungwien.at/eportal... ) erhalten. Mit freundlichen Grüßen! Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Kompetenzstelle III PKRS RECHTSSCHUTZSTELLE
Ihre Anfrage "Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren" an die Behörde "ehemaliges Bundesministerium für Gesundheit" wurde gesendet. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Sie eine Antwort erhalten. https://fragdenstaat.at/a/1744
Ihre Anfrage "Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren" an die Behörde "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" wurde gesendet. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Sie eine Antwort erhalten. https://fragdenstaat.at/a/1745
Reaktion: Sehr geehrte Frau Tegenthoff, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die gesetzliche Regelungen in Österreich stellt sich wie folgt dar: Jedes Bundesland in Österreich hat ein eigenes Landesgesetz für Leichen und Bestattungswesen und die jeweiligen Gemeinden, als Erhalter der Friedhöfe, praktizieren einen unterschiedlichen Umgang mit den gestorbenen Babys.
Die Unterscheidungskriterien zwischen Fehl-, Tot- und Lebendgeburten wird durch die Bestimmung des § 8 Hebammengesetz BGBI Nr. 5057 1994/ BGBI Nr. 92/2002 festgelegt:
Lebendgeburt: Als lebendgeboren gilt unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft eine Leibesfrucht dann, wenn nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib entweder die Atmung eingesetzt hat oder ein anderes Lebenszeichen wie der Herzschlag etc. erkennbar ist. Der Lebendgeburt wird offiziell ein Vorname gegeben, der in der Geburtsurkunde bzw. Sterbeurkunde steht.
Fehlgeburt: Aus rechtlicher Sicht ist eine Leibesfrucht mit einem Geburtsgewicht von unter 500 g ein Organ der Mutter, sie wird als Fehlgeburt bezeichnet. Es erfolgt eine Totenbeschau, aber keine Beurkundung am Standesamt. Für die Durchführung der Bestattung genügt der sog. Totenbeschaubefund. Auch in diesem Fall ist eine Bestattung im Familiengrab, eine Einäscherung oder die Beisetzung in einem Kindersammelgrab möglich.
Totgeburt: Bei einer Totgeburt mit einem Körpergewicht von mehr als 500 g (ca. ab der 24 SSW) sind die Totenbeschau und die Beurkundung am Standesamt erforderlich. Die für das Kind allenfalls vorgesehenen und bekannt gegebenen Vornamen werden in die Sterbeurkunde eingetragen. Es besteht die Möglichkeit der Bestattung im Familiengrab, ebenso ist eine Einäscherung oder die Beisetzung in einem Kindersammelgrab möglich. Wien: Nach dem Wiener Bestattungsgesetz muss jede Leibesfrucht dem zuständigen Prosektor des Spitals zur Begutachtung vorgelegt werden. Dieser nimmt die Untersuchung des toten Kindes vor; der Befund kommt in die Krankengeschichte des Spitals. Zudem füllt er die Todesbescheinigung aus, die den zuständigen Behörden weitergeleitet wird. Bei einer Lebendgeburt besteht in Wien eine Bestattungspflicht der Eltern.
Seit 6.12.2000 werden in Wien alle totgeborenen Kinder in einem Einzelgrab erdbestattet. Diese Bestattung erfolgt automatisch und ist kostenfrei, so lange die Eltern nicht einen „Verzicht auf Bestattung“ (dies bedeutet, dass das Kind mit den Fehlgeburten eingeäschert wird) unterschreiben. Mit freundlichen Grüßen, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Kabinett der Bundesministerin Mag. Dr. Brigitte Zarfl
Ihre Anfrage "Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren" an die Behörde "Volksanwaltschaft" wurde gesendet. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Sie eine Antwort erhalten. https://fragdenstaat.at/a/1746
Reaktion: Empfangsbestaetigung
Ich habe Ende Juni 2019 per Post geschrieben an den Abteilungsleiter des
BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Abteilung V/3, Abfallwirtschaftsplanung, Abfallbehandlung und Altlastensanierung
Stubenbastei 5, 1010 Wien, bmlfuw.gv.at
Beigelegt war die Broschüre des Bundeskanzleramtes mit dem Titel "Stille Geburt und Tod des Kindes nach der Geburt - Für Mütter und Väter, deren Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder bald danach gestorben ist. 2019 und diese 8 Seiten.
Ihre Anfrage "Auch vor der 18. SSW verstorbene Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren" an die Behörde "Bundeskanzleramt" wurde gesendet. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Sie eine Antwort erhalten. https://fragdenstaat.at/a/1756
Auch an den Hospiz Österreich, Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen habe ich geschrieben.
Ihre Anfrage "Auch vor der 18. SSW verstorbene Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren" an die Behörde "Ehem. Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung" wurde gesendet. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Sie eine Antwort erhalten. https://fragdenstaat.at/a/1757
Reaktion: Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne der relevanten Informationsgesetze! Sie müssen nach spezifischen Dokumenten in Behörden fragen.
Ihre Anfrage "Auch vor der 18. SSW verstorbene Sternenkinder hinterlassen Ihre Spuren" an die Behörde "Parlamentsdirektion" wurde gesendet. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald Sie eine Antwort erhalten. https://fragdenstaat.at/a/1758
Reaktion: Sehr geehrte Frau Tegenthoff, als unabhängige Verwaltungseinheit der Bundesgesetzgebung informieren wir über das parlamentarische Verfahren und beantworten Sachanfragen zum parlamentarischen Geschehen wie auch zu Materialien der Gesetzgebung.
Da es sich bei Ihrem Anliegen um Landesmaterien handelt, darf ich Sie bitten, den Wiener Landtag unter folgender E-Mailadresse zu kontaktieren: post@lg1.wien.gv.at.
Mit freundlichen Grüßen Infoteam für BürgerInnen
Für eine Zeit halten wir die kleinen Hände des ungeborenen Kindes fest, sein Herz aber ein Leben lang! Artikel 1, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Alle Menschen werden frei geboren und sind in Würde und Rechten gleichberechtigt. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und wir sollten als Geschwister liebevoll miteinander umgehen. HRiC = humanrightsinchildbirth > Menschenrechte vor und bei der Geburt von Kindern.
folge mir auf unserem Blog.
Folgende Info fand Sternenkind.info bestätigt: Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschutzwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.
Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Österreich, Schweiz, Spanien.
Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.
Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder" gegründet und Sternenkind.info hat die Aktion für Österreich übernommen.
Das Naturhistorische Museum Wien nhm-wien zeigt bis 10.7.2016 überraschende Ergebnisse der
Stammzellforschung
Broschüre
Danke in das in mich gesetzte Vertrauen, danke das ich auf Ihren Wunsch hin die Daten und ein Plakat oder Foto von Ihrem Anliegen veröffentlichen darf.
Bitte schreiben Sie mir jetzt.
oder besuche mich auf facebook.
Julia Bogensperger - Diplomarbeit 'Sinn – Rekonstruktion nach dem Tod des eigenen Kindes und der Zusammenhang mit
Posttraumatischer Persönlicher Reifung und
Ein weiterer Artikel von Ihr ist erschienen im "European Journal of Psychotraumatology" unter dem Titel: "Losing a child: finding meaning in bereavement".
Kommt Ihnen die Aussage "Kann ich mir nicht vorstellen" bekannt vor? Albert Einstein sagte: Sich etwas vorzustellen ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. Versuchen Sie sich etwas vorzustellen auch dann, wenn Sie noch keine Idee haben, wie es gehen soll. Tun Sie so, als ob es bereits eingetreten wäre und betrachten Sie ihr Bild in Ihre Vorstellung. Je klarer ihr inneres Bild ist, desto realer fühlt es sich an. Auf diese Gefühle folgen Ideen sowie das Erkennen von Möglichkeiten, wie ihre Vorstellung tatsächlich Realität werden könnte. Das heißt: Der Weg zum Ziel wird erst dann klar ersichtlich, wenn auch das Ziel mit Ihren innersten Herzenswünschen (dem was Ihre Seele braucht) übereinstimmen.
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt,
dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen,
wieder zu lachen.
Paul O. Kinney
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Gib mir, Gott, die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Friedrich Christoph Oettinger
Die Gelassenheit zu den Dingen und die Offenheit für das Geheimnis gehören zusammen.
Martin Heidegger
Gäbe es immer nur eine Wahrheit, könnte man von einem Thema keine hundert Bilder malen.
Pablo Picasso
Unsere Gegenwart und unsere Vergangenheit sind die Steine, aus denen wir unser Leben bauen.
Henry Wadsworth Longfellow
Nicht unseren Vorvätern wollen wir trachten, uns würdig zu zeigen - nein, unserer Enkel.
Bertha von Suttner
Ändere dich langsam und freudig - die Umstände werden sich augenblicklich und unvorstellbar ändern.
Sri Chinmoy
Deine erste Pflicht ist, dich selbst glücklich zu machen. Bist Du glücklich, so machst du auch andere glücklich.
Ludwig Feuerbach
Grab zu vergeben: Immer wieder gibt es Angebote im Internet - das ein Grab zu vergeben sei - jedoch wird das Benützungsrecht durch Bezahlung der ersten Beerdigung bzw. durch Einzahlung eines Lebzeitenangebotes gegründet und geht dann im Erbweg auf gesetzliche Erben über. Daher kann ein altes Friedhofsdauergrab (die Möglichkeit ein Grab auf Friedhofsdauer zu erwerben wurde ca. 1950 abgeschafft ) nur dann als Benützungsberechtigte umgeschrieben werden, wenn Sie nachweislich ein Familienmitglied sind und die Verzichtserklärung aller anderen Miterben vorlegen können.
Es folgt ein Hinweis auf Verhaltensvorschriften bei dem Gesundheitsamt und dem Bestatter gegenüber Meldepflichtigen Krankheiten.
Die Liste - was eine Meldepflichtige Krankheiten ist - wird beim Gesundheitsamt beständig aktualisiert.
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